Foto: Klaus W. Schmidt

VERKEHRSSICHERHEIT

Wir gewährleisten durch regelmäßige Baumkontrollen den für die Verkehrssicherheit wichtigen ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Bäume.

Gemäß § 823 Abs. 1 BGB ist jeder Eigentümer verpflichtet, für die Verkehrssicherheit seiner Wege und Parkplätze zu sorgen. Wenn z.B. ein abgebrochener Ast Ihrer Bäume ein Auto beschädigt, das in der Nähe geparkt hat, haften Sie für den Schaden. Achten Sie deshalb stets darauf, dass Ihre Bäume den gesetzlichen Vorschriften gerecht werden.

Sobald wir aktiv im Straßenverkehr für Sie tätig werden, sorgen wir auch dabei umsichtig für die Verkehrssicherheit, indem wir an Verkehrsflächen ein Lichtraumprofil herstellen. Dadurch können Fußgänger und Kraftfahrzeuge ungehindert und sicher die Bürgersteige und Straßen benutzen.